Die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist mit 30.000 Einwohnern eine der größten
Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz.
Mit der Bildung der Verbandsgemeinde im Jahr 1972 wurde sie auch Träger von sechs Grundschulen (GS):
GS Armsheim Leitung: Anja Motel
GS Partenheim Leitung Ulrike Frankenbach
GS Saulheim Leitung Hans-Joachim Apelt
GS Schornsheim Leitung Sieglinde Seibt-Kiefer
GS Wallertheim Leitung Barbara Weber
GS Wörrstadt Leitung Steffen Paulik
Schüler- und Klassenzahlen
Die Schulen haben im Jahr 2019 eine Gesamtschülerzahl von 1.034 bei insgesamt
54 Klassen.
GS Armsheim 5 Klassen 93 Schüler
GS Partenheim 4 Klassen 67 Schüler
GS Saulheim 16 Klassen 310 Schüler
GS Schornsheim 7 Klassen 119 Schüler
GS Wallertheim 4 Klassen 77 Schüler
GS Wörrstadt 18 Klassen 376 Schüler
Eigener Schulname
Auf Grund einer Regelung im Schulgesetz (§ 91 SchulG) können einzelne
Grundschulen einen eigenen Schulnamen tragen. In der VG Wörrstadt machten bisher drei GS davon Gebrauch.
Grundschule Armsheim
Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 01.07.2010 erhielt die Grundschule Armsheim den Namen „Wiesbachtalgrundschule Armsheim“.
Grundschule Saulheim
Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 03.05.2018 erhielt die Grundschule Saulheim den Namen „Grundschule am Mühlbach Saulheim“.
Grundschule Wörrstadt
Nach dem Beschluss im Schulträgerausschuss vom 26.04.2001 stimmte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Bescheid vom 14.05.2001 der Namensgebung „Neubornschule Grundschule Wörrstadt“ zu.
Die Schulformen unserer Grundschulen
Auf Grund unterschiedlicher Unterrichts- und Betreuungsangebote werden die
Schulen in verschiedenen Schulformen geführt. In der Trägerschaft der VG Wörrstadt bestehen 2 Ganztagsschulen in Angebotsform und 4 Ganztagsschulen in Offener Form (Halbtagsschule).
Ganztagsschulen (GTS) in „Angebotsform“
Bei dieser Schulform besteht wahlweise die Möglichkeit der Teilnahme an der Halbtagsschule oder der Ganztagsschule. Bei der Teilnahme an der GTS erstreckt sich der Schulunterricht auf die Vormittage und 4 Nachmittage einer Woche.
Für angemeldete Ganztagsschüler besteht eine Teilnahmepflicht für die Dauer eines Schuljahres. Außerhalb der GTS (Mo.-Do. 16.-17.00 Uhr und Freitag) wird eine zusätzliche freiwillige Betreuung (BGS) angeboten.
Neubornschule Grundschule Wörrstadt
Mit Organisationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Neustadt a. d. Weinstraße vom 15.05.2006 wurde mit Beginn des Schuljahres 2006/07 die Grundschule in Wörrstadt zu einer „Ganztagsschule in Angebotsform“ erweitert.
Grundschule am Mühlbach Saulheim
Mit Organisationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Neustadt a. d. Weinstraße vom 29.03.2011 wurde mit Beginn des Schuljahres 2011/12 die Grundschule in Saulheim zu einer „Ganztagsschule in Angebotsform“ erweitert.
Betreuende Grundschule (BGS) in „Offener Form“
Bei dieser Schulform besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Halbtagsschule. Die Teilnahme an der außerunterrichtlichen Betreuung (BGS) ist freiwillig und wird durch einen sog. "Betreuungsvertrag" mit der Schule/dem Schulträger geregelt.
Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden auf Grundlage der Gebührensatzung der VG Wörrstadt mit den Eltern abgerechnet.
Hieran nehmen teil:
Wiesbachtalgrundschule Armsheim, GS Partenheim, GS Schornsheim, GS Wallertheim.
Betreuende Grundschule (BGS)
Die Betreuende Grundschule ist außerhalb der sog. Halbtagsschule eingerichtet.
An allen Grundschulen der VG Wörrstadt ist eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss möglich. Die Betreuungsangebote werden jeweils nach Bedarf für jede Schule eigenständig eingerichtet und können voneinander abweichen.
Hausaufgabenhilfe:
Seit dem 01.08.2008 ist die Hausaufgabenhilfe an allen Grundschulen eingeführt.
Vor- und Nachmittagsbetreuung:
Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 ist an allen Grundschulen ein umfangreiches Betreuungsangebot mit Mittagsverpflegung eingerichtet. Nach dem jeweiligen Bedarf an einer Grundschule können die Betreuungsangebote voneinander abweichen. Die Angebotszeiten sind daher mit der jeweiligen Schule abzustimmen und werden in einem sog. „Betreuungsvertrag“ festgelegt.
Betreuungskosten:
Die Kosten für die Betreuung sind nach Teilnahmezeiten gestaffelt und betragen je nach Betreuungsangebot zwischen 17,50 € bis 65 € im Monat. Die Elternbeiträge sind in einer Gebührensatzung entsprechend geregelt.
Mittagsverpflegung:
Ab dem Schuljahr 2011/12 wird an allen Grundschulen ein Mittagessen angeboten. In den Grundschulen Armsheim, Schornsheim und Wallertheim wurde in den Jahren 2010/11 eine Küche mit Speisesaal neu eingerichtet. In der GS Partenheim wird seit 2006 und in der GS Wörrstadt seit 2008 ein Mittagessen angeboten. Seit dem Schuljahr 2012/13 ist die Mensa in Form eines Anbaues in der Grundschule Saulheim neu errichtet.
An den Grundschulen in Armsheim, Partenheim, Schornsheim und Wallertheim wird das Mittagessen von der Nieder-Ramstädter Diakonie in Jugenheim geliefert (Warmverpflegung). In Saulheim erfolgt die Warmverpflegung durch die gegenüberliegende Seniorenresidenz, mit der die Schule eine Partnerschaft eingegangen ist. An der Grundschule in Wörrstadt wird das Essen durch die Fa. Apetito geliefert (Tiefkühlsystem).
Die Preise für ein Mittagessen der Warmverpflegung betragen z. Zt. 3,30 € an allen Schulen. Die Kosten für das Tiefkühlsystem betragen 3,65 €.
In der Ganztagsschule werden einheitliche Kosten für die Mittagsverpflegung erhoben. Der Betrag richtet sich nach der Sachbezugsverordnung und wird jährlich angepasst. 2019 beträgt er 3,30 €.
Rentabilität:
Bei den Betreuungsangeboten (außer Ganztagsschule) handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Trägers. Das Land fördert die Maßnahmen mit einem Festbetragszuschuss. Für den Einsatz und die Vorhaltung des Betreuungspersonals entstehen dem Schulträger jedoch weitaus höhere Kosten, die durch Zuschüsse und Elternbeiträge nicht abgedeckt werden.
Durch die kontinuierliche Ausweitung der Betreuungszeiten erhöht sich demzufolge auch die jährliche Belastung des Trägers. Um den Zuschussbetrag des Träger auf einem vertretbaren Niveau halten zu können, wurde - gemäß Beschluss des VG-Rates - der Elternbeitrag 2013 angepasst.
Entwicklung des Trägeranteils:
2000/01: 9.800 €
2002/03: 16.000 €
2005/06: 19.000 €
2008/09: 22.500 €
2009/10: 28.300 €
2010/11: 50.000 €
2011/12: 98.000 €
2012/13: 105.300 €
(Anpassung Elternbeiträge)
2013/14: 79.200 €
2014/15: 76.700 €
2015/16: 89.400 €
2016/17: 78.100 €
2017/18: 69.000 €
2018/19: 73.900 €